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Was ist eine Bauleistungsversicherung?


Die unter anderem auch als Bauwesenversicherung oder Bauversicherung bekannte Versicherung schützt Bauherren, Bauunternehmer und oder beteiligte Handwerker vor möglichen und oftmals unvorhersehbaren Schäden während des Hausbaus. Während einer Bauphase durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse auftretende Schäden werden von dieser Versicherung abgedeckt. Deshalb ist es für Bauherren und Bauunternehmer stets empfehlenswert, diese an einem Hausbau beteiligten Personengruppen an den Kosten für die Bauleistungsversicherung und den damit verbundenen Versicherungsbeiträgen zu beteiligen.


Denn durch diese gemeinsame Absicherung aber dem ersten Spatenstich, werden oftmals langwierige zeit- und energiereaubende Rechtsstreitigkeiten, die den Hausbau nicht Umweltschädent selten langfristig lahmlegen, vermieden. Zerstört oder beschädigt ein Unwetter oder unbekannte Dritte mutwillig Teile des Rohbaus oder der Baumaterialien, kann dies immense Neukosten verursachen die einen bereits fertigen Finanzierungsplan durcheinander bringen können und somit Fertigbau eines Hauses stark gefährden können.



Welche Leistung bietet eine Bauleistungsversicherung?


Die Bauleistungsversicherung greift im Falle von Schäden, die durch höhere Gewalt und Elementarereignisse, durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Sturm und Hagel, durch Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern, durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker, durch mutwillige Zerstörung durch Dritte wie bspw. Vandalismus oder durch Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstanden sind.


Wenn in einen nahezu fertigstellten und verschlossenen Neubau eingebrochen wird und die Wände und Böden beispielsweise durch Graffitis beschädigt werden, können die entstandenen Kosten aus der Bauleistungsversicherung für diese Art des Einbruchs und Vandalismus bezahlt werden. Ebenfalls abgedeckt ist bspw. der Diebstahl von bereits im Gebäude montierten Heizungskörpern, wie einer Fussbodenheizung (siehe Abbildung links) inklusive Tackersystem oder aber auch ein im Rohbau fertig montiertes Luftverteilungssystem. In solchen Fällen sind die anstehenden Neubeschaffungen der Materialien und erneute Montagearbeiten, sowie die dadurch verursachten zusätzlichen Mehrkosten durch erneute Arbeiten, ebenfalls durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.


Fälle in denen entstandene Schäden durch eine Bauversicherung abgedeckt werden:


- höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse

- ungewöhnliche Witterungseinflüsse (u.a. Sturm, Hagel, Überflutung)

- Handlungen unbekannter Personen

- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit Dritter (u.a. Vandalismus)

- Glasbruch (u.a. Fenster, Türen)

- Diebstahl bereits festeingebauter Teile (u.a. Heizungskörper, Treppen)


Welche Schadensfälle deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?


Bei Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion tritt die Bauleistungsversicherung nicht ein – hierzu ist eine sogenannte Feuerrohbauversicherung von Nöten, die im Anschluss an die Bauphase meist in eine dann benötigte Wohngebäudeversicherung übergeht. Da gerade ein Brand einen großen finanziellen Schaden während des Hausbaus nach sich ziehen kann, empfehlen Experten, auch eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen.


Zudem ist es stets sinnvoll für etwaige Risiken eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Denn ob sie als Selbstständiger von einer Krise betroffen sind oder eine Grundstücks-Rechtsschutz benötigen oder Schadensersatz einfordern müssen, ein erfahrener fachlicher Rechtsbeistand kann sie in solchen Phasen spürbar entlasten.


Beiträge & Deckungssummen


Der Versicherungsbeitrag wird bei der Bauleistungsversicherung, im Gegenteil zu anderen Versicherungen, nur einmalig entrichtet, und zwar zu Beginn der Vertragslaufzeit. Dabei variiert die Beitragshöhe je nach Versicherungsanbieter, der vom Versicherungsnehmer gewählten Deckungssume und dem im Vertrag enthaltenen Leistungsumfang.


Wie hoch sind die Beiträge für eine Bauleistungsversicherung?


Um aufgrund der zahlreichen Faktoren die den Betrag für die Bauversicherung beeinflussen, kann ein pauschaler Beitrag lediglich unter Berücksichtigung dieser Faktoren erfolgen. Neben günsitgen Versicherungen, schließen vor allem die teureren Varianten oftmals zusätzlich zum Basisschutz auch zusätzliche Schadensfälle wie Glasbruch oder Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Bauwerksteilen ein und bieten Zusatzservices wie die Hotelkostenübernahme bei schadenbedingter Bauverzögerung. Daher lohnt es sich neben den Beitragskosten, auch stets die Leistungsumfänge der einzelnen Anbieter genauer anzusehen und diese miteinander zu vergleichen, um daraufhin das passende Angebot für ihre Bedürfnisse auszuwählen.


Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung richten sich in erster Linie nach der gewünschten Wohnfläche und der Bausumme sämtlicher Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau. Zudem kann auch die Bauart des Hauses, bspw. Massivbau oder Fertighaus, unter Umständen Einfluss auf die Kosten dieser Absicherung haben.


Wenn Hausbau bereits nach 6, 9 oder 12 Monaten fertiggestellt sein sollte, erhalten Sie bei einigen Versicherungsgesellschaften entsprechende Rabatte. Sollte sich die Bauzeit über die in der Versicherungspolice angegebene Bauzeit verlängern, ist in der Regel bei den meisten Anbietern auch eine Verlängerung der Bauleistungsversicherung, allerdings gegen Prämienzuschlag, möglich.


Faktoren die den Betrag der Versicherungspolice u.a. beeinflussen:


- Haustyp (Massichaus, Fertigbauhaus)

- Bauzeit

- Wohnfläche

- Anteil der Eigenleistung

- geografische Lage


Welche Deckungssummen sind sinnvoll?


Bei der Orientierung hinsichtlich der Deckungssumme der Bauleistungsversicherung, sollten Sie den Gesamtkosten des Bauvorhabens entsprechend,  sämtliche Material-, Arbeits- und Nebenkosten berücksichtigen, um im Schadensfall alle finanziellen Folgen durch die Versicherung auffangen zu können. Vergleich Sie die verschiedenen Angebote also nicht nur hinsichtlich der für Sei zu zahlendenen Beitragssumme, vor allem hinsichtlich der Versicherungsleistungen!


Haftet die Bauleistungsversicherung für "Pfusch am Bau"?


Bei Pfusch am Bau und somit sämtlichen beim Hausbau nicht in korrekt durchgeführten baulichen Leistungen, tritt eine Bauleistungsversicherung nicht ein. Bauherren welche die Arbeiten am Haus an ein oder mehrere Bauunternehmen weitergeben, sind im Grunde über die Unternehmen abgesichert. Arbeitet das Bauunternehmen nicht korrekt oder verpfuscht nachweislich etwas, so muss das Unternehmen hierfür haften und entstandene Schäden ersetzen. Dafür sollte Bauunternehmen auch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besitzen.




"Die Absicherung gegen den Pfusch am Bau beinhaltet demnach in erster Hinsicht eine persönliche Sorgfalts- und auch Kontrollpflicht des Bauvorhabens, sowie eine gute Menschenkenntnis hinsichtlich der Auswahl der beauftragten Unternehmen."



Auch vorab eingeholte Referenzen der am Bau beteiligten Bauherren, Bauunternehmer und oder Handwerker sind keine Garantie dafür, dass es nicht zu „Pfusch am Bau“ kommen kann. Insbesondere dann, wenn Sie mit den beteiligten Personen noch nie zusammengearbeitet haben, sollten Sie genügend Zeit einplanen und investieren, den Bau des Hauses regelmäßig zu kontrollieren bzw. die einzelnen Bauabschnitte zu hinterfragen. Die Absicherung gegen den „Pfusch am Bau“ beinhaltet demnach in erster Hinsicht eine persönliche Sorgfalts- und auch Kontrollpflicht des Bauvorhabens, sowie eine gute Menschenkenntnis hinsichtlich der Auswahl der beauftragten Unternehmen. Vorher eingeholte Informationen wie Erfahrungen mit Bauherren und Handwerkern, bspw. auch über entsprechende Online-Portale, können Ihnen während oder nach der Bauphase einiges an Zeit & Geld (er)sparen.